Hallo liebe Abteilungsleiter, Übungsleiter, Gruppensprecher, Trainer und Sporttreibende,
ihr habt es bestimmt schon zur Kenntniss genommen: Seit gestern ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gültig, die sich auch auf den Amateur- und Breitensport auswirkt. Im Detail handelt es sich um folgende Neuerungen:
– Im Innenbereich gilt ab sofort die 2G-Regel. Ungeimpfte Erwachsene können das Sportangebot des TuS Sörgenloch somit nicht mehr nutzen, es sei denn, sie können sich aus medizinischen Gründen nachweislich nicht impfen lassen. Dies gilt sowohl für die Sportler als auch die Übungsleiter.
– Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmen: Bis einschließlich 11 Jahre sind Kinder Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Für Kinder und Jugendliche von 12 – 17 Jahren gilt die 3G-Regel. Sie können mit einem tagesaktuellen Test am Sportbetrieb teilnehmen. Dies kann ein offizieller Test aus einem Testzentrum oder ein unter Aufsicht erfolgter Selbsttest sein. Tests stellen wir nach wie vor zur Verfügung. Sie befinden sich im Regieraum.
Wir bitten euch, diese Regelungen konsequent zu befolgen. Bitte informiert uns, sollten sich bei der Durchsetzung Schwierigkeiten ergeben.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Euer Vorstand